Das Schöffenamt
Ehrenamtliche Richterinnen
und Richter am Amts- und Landgericht Dortmund
Auf dieser Seite haben wir
für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Das
Schöffenamt" zusammengestellt.
Alle fünf Jahre werden
ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Dortmunder Amts- und Landgericht
gesucht, die sogenannten Schöffinnen und Schöffen. Die Schöffenwahl für die
Amtsperiode von 2014 bis 2018 ist mit der Berufung der 537 benötigten
Schöffinnen und Schöffen abgeschlossen. Die nächste Möglichkeit, sich für das
Schöffenamt zu bewerben, besteht voraussichtlich ab Dezember 2017. Das
Bewerbungsformular für das Schöffenamt stellen wir Ihnen dann auf dieser Seite
zur Verfügung.
Was ist eine Schöffin / ein Schöffe?
Schöffen sind ehrenamtliche
Richter, die im Gegensatz zu den Berufsrichtern nicht über eine juristische
Ausbildung verfügen müssen.
Weitere Informationen
Jede Bürgerin/jeder Bürger
kann in dieses Amt berufen werden, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt
sind (siehe auch: Wer darf Schöffin/Schöffe werden?). In Strafverfahren besteht
ein Schöffengericht aus zwei Schöffen und mindestens einem Berufsrichter. Dabei
üben Schöffen und Berufsrichter gleichermaßen in vollem Umfang das Richteramt
aus, haben dasselbe Stimmrecht und genießen richterliche Unabhängigkeit.
In den Strafverfahren der Amts- und Landgerichte ist es insbesondere die
Aufgabe der Schöffen - neben der rein juristischen Sichtweise - die
Lebenswirklichkeit in die Urteilsfindung mit einfließen zu lassen. Schöffen
sollen unbeeinflusst in die Sitzungen gehen und sich allein von dem Eindruck
der Hauptverhandlung leiten lassen. Aus diesem Grund ist ihnen ein Blick in die
Gerichtsakten nicht gestattet. Schöffen haben allerdings vor Verhandlungen das
Recht, über alle relevanten Aspekte unterrichtet zu werden. Juristische
Begriffe und Probleme müssen ihnen erläutert werden.
Während der Verhandlungen haben Schöffen die Möglichkeit Zeugen,
Sach-verständige und Angeklagte zu befragen. Sie entscheiden letztlich
gemeinsam mit dem Berufsrichter über die Schuld- und Straffragen des jeweiligen
Verfahrens.
Wer darf Schöffin / Schöffe werden?
Grundsätzlich kann jede
Person, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, in das Schöffenamt
berufen werden.
Weitere Informationen
Die formellen Voraussetzungen
für das Schöffenamt ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Danach müssen Schöffinnen und Schöffen die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen.
Sie sollten außerdem
Es gibt auch Gründe, die
die Ausübung des Schöffenamtes ausschließen. So dürfen Sie keinesfalls
Das
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nennt in § 34 auch Personen in speziellen
Berufsgruppen, die nicht zu Schöffen berufen werden sollen. Dazu gehören im
Wesentlichen hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (z.B. Richter,
Polizeibeamte, Bewährungshelfer etc.).
Wer darf die Berufung ins Schöffenamt ablehnen?
Das
Gerichtsverfassungsgesetz sieht vor, dass bestimmte Personen die Berufung zum
Schöffenamt ablehnen dürfen.
Weitere Informationen
Zu diesen Personen gehören:
Welchen Zeitaufwand haben Schöffinnen und Schöffen?
Schöffen werden für fünf
Jahre gewählt. Die nächste Amtszeit beginnt am 01. Januar 2014 und endet am 31.
Dezember 2018.
Weitere Informationen
Wie oft Schöffen in dieser
Zeit eingesetzt werden hängt davon ab, ob man zum Hauptschöffen oder zum
Hilfsschöffen gewählt wurde.
Hauptschöffen sollen
möglichst zu zwölf Sitzungstagen pro Jahr herangezogen werden. Die Hilfsschöffen
haben die Aufgabe, die Hauptschöffen bei Krankheit oder sonstigem Ausfall zu
ersetzen.
Die tatsächliche Dauer
einer Verhandlung vor Gericht hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht
vorhergesagt werden. Grundsätzlich sollten Sie sich auf mehrstündige Einsätze
vorbereiten und hierzu auch gesundheitlich in der Lage sein.
Sowohl für Hauptschöffen
als auch für Hilfsschöffen gilt, dass sie zur Teilnahme an den zugeteilten
Sitzungen verpflichtet sind. Ein Fernbleiben ist nur aus wichtigen Gründen
möglich und mit Genehmigung des vorsitzenden Richters
zulässig.
Ich bin berufstätig? Kann ich mich trotzdem als Schöffin / Schöffe
bewerben?
Ja. Ihr Arbeitgeber ist
verpflichtet, Sie für die Tätigkeit im Schöffenamt freizustellen.
Weitere Informationen
Ihnen dürfen durch diese
Tätigkeit keine Nachteile entstehen: Dies ergibt sich aus § 45 Absatz 1a des
Deutschen Richtergesetzes (DRiG):
§ 45 Abs. 1a DRiG: "Niemand darf in der Übernahme oder Ausübung des
Amtes als ehrenamtlicher Richter beschränkt oder wegen der Übernahme der
Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Ehrenamtliche Richter sind für die
Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung
freizustellen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme
oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig. …"
Wie werden Schöffinnen und Schöffen bezahlt?
Eine direkte Bezahlung ist
für Schöffinnen und Schöffen nicht vorgesehen, da es sich um ein Ehrenamt
handelt.
Weitere Informationen
Die unterschiedlichen
Entschädigungen für Schöffen ergeben sich aus dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG):
Die einzelnen Vorschriften
erreichen Sie über den unten genannten Link zum Gesetz.
Welche Voraussetzungen sollte ich persönlich erfüllen?
Sie sollten sich darüber im
Klaren sein, dass Sie im Schöffenamt mit menschlichen Schicksalen zu tun haben
und auch darüber entscheiden.
Weitere Informationen
Dabei werden Sie
möglicherweise auf Lebenssituationen und Sachverhalte treffen, die Ihnen aus
dem alltäglichen Leben wahrscheinlich in der Form nicht bekannt sind.
Das Schöffenamt setzt daher eine starke und gefestigte Persönlichkeit
voraus. Neben der körperlichen Eignung für den langen Sitzungsdienst,
ist auch eine psychische Belastbarkeit gefordert.
Die unterschiedlichen
Lebenswege und Motive der Angeklagten verlangen ein hohes Maß an sozialem
Verständnis und eine grundsätzliche Vorurteilsfreiheit gegenüber
allen beteiligten Personen.
Um zu einem gerechten
Urteil zu kommen, müssen Sie Beweise, Zeugenaussagen und Einlassungen des Angeklagten
vergleichen und auf Glaubwürdigkeit prüfen. Dies erfordert ein ausgeprägtes logisches
Denkvermögen. Dabei müssen Sie dazu in der Lage sein, bei Straftaten bis
hin zu schweren Gewaltverbrechen stets neutral und unparteiisch zu sein.
Wie läuft eine Schöffenwahl ab?
Die folgenden zeitlichen
Angaben beziehen sich jeweils auf das Jahr vor Beginn einer neuen
Schöffenamtsperiode.
Weitere Informationen
Der Präsident des
Landgerichts Dortmund teilt der Stadt Dortmund mit, wie viele Schöffinnen und
Schöffen am Amts- und Landgericht benötigt werden. Es ist gesetzlich
vorgesehen, dass die Bürgerdienste der Stadt Dortmund dem Gericht mindestens
doppelt so viele Personen in einer einheitlichen Vorschlagsliste benennen
müssen wie Schöffinnen und Schöffen zu wählen sind.
Über die Aufnahme der
Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet der Rat der Stadt Dortmund
bis spätestens zum 30. Juni. Dabei hat der Rat darauf zu achten, dass alle
Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung
berücksichtigt werden. In die Schöffenvorschlagsliste wird nur aufgenommen, wer
mindestens zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates,
mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates
erhalten hat. Über die Schöffenvorschlagsliste wird in nichtöffentlicher
Sitzung entschieden.
Die vom Rat der Stadt
Dortmund beschlossene Vorschlagsliste wird anschließend bei der Stadt Dortmund
eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Der genaue Zeitpunkt und der
Ort der Auslegung werden vorher öffentlich bekannt gemacht. Jeder hat dann die
Möglichkeit innerhalb einer weiteren Woche Einspruch zu erheben, wenn in die
Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die sich für das Schöffenamt
nicht eignen. Bis spätestens zum 15. August übersendet die Stadt Dortmund die
Vorschlagsliste und die gegebenenfalls vorliegenden Einsprüche an das
Amtsgericht.
In der Zeit vom 16.
September bis 15. Oktober tritt beim Amtsgericht der Schöffenwahlausschuss
zusammen. Ihm gehören u. a. der Oberbürgermeister - im Falle der Verhinderung
ein Vertreter - sowie sieben Vertrauenspersonen an, die vom Rat der Stadt
Dortmund gewählt werden. Den Vorsitz hat eine Richterin oder ein Richter beim
Amtsgericht. Der Ausschuss entscheidet zunächst über etwaige Einsprüche gegen
von der Stadt Dortmund vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten.
Anschließend wählt der Ausschuss aus der Vorschlagsliste mit der Mehrheit von
mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der
Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl die erforderliche Anzahl der Schöffinnen
und Schöffen. Die Namen der gewählten Personen werden für die Schöffengerichte
zu Schöffenlisten zusammengestellt. Aus diesen wird die Reihenfolge, in der die
Schöffen an den Gerichtssitzungen teilnehmen – jährlich für das folgende
Geschäftsjahr – durch Auslosung in öffentlicher Sitzung bestimmt.
Wie kann ich mich für das Schöffenamt bewerben?
Die nächste Möglichkeit,
sich für das Schöffenamt zu bewerben, besteht voraussichtlich ab Dezember 2017.
Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt stellen wir Ihnen dann auf dieser
Seite zur Verfügung.