1.
erste Schritte: Familienstammbuch, Verwandtschaft, Totenzettel, Fotos
Am Anfang der Ahnenforschung sollten zunächst einmal alle Informationen zusammengetragen werden, die man von Familienmitgliedern bekommen kann.
Das wären zum Beispiel folgende Quellen:
a) Das Familienstammbuch:
Darin sind enthalten die Heiratseinträge
der Eltern (kirchlich und standesamtlich) und die Geburtsurkunden und Taufeintragungen
der Kinder, sowie evtl. auch Sterbeeinträge von Elternteilen oder
Kindern.
Somit sollten die meisten Daten
für die erste Generation (Eltern) bekannt sein.
b) Hilfe durch die Verwandtschaft:
Gerade für den Einstieg in
die Ahnenforschung sind Informationen der älteren Personen in der
Verwandtschaft sehr nützlich.
Vielleicht finden sich zum Beispiel
bei den Großeltern alte Familienstammbücher, Bilder oder sonstige
Unterlagen (z.B. Hofakten, Zeugnisse , Briefe etc.).
Aus alten Erzählungen der Großeltern
, Großtanten , -onkels etc. lassen sich meistens auch die Informationen
für die zweite und oft auch die dritte Generation finden.
c) Totenzettel:
Man sollte auch auf jeden Fall nach
Totenzetteln, die üblicherweise bei Beerdigungen an die Angehörigen
und Freunde verteilt werden, bei der Verwandtschaft nachfragen.
Zumindest auf den älteren Totenzetteln
sind neben den reinen Geburts- und Sterbedaten sind meist auch noch der
Geburtsort, der Beruf und manchmal ein kleiner Lebenslauf abgedruckt.
Sie bilden also eine sehr hilfreiche
Quelle für die Daten der zweiten, dritten oder auch vierten Generation
(Großeltern-Urgroßeltern) oder auch entferntere Verwandtschaftszweige.
d) Bilder/Fotos:
Damit die Ahnen nicht nur durch
reine Zahlen und Worte charakterisiert werden, sind Bilder dieser Personen
eine schöne Veranschaulichung der Forschung.
Vielleicht lassen sich dadurch auch
Ähnlichkeiten mit Eltern, Geschwistern oder anderen Verwandten feststellen.
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Bis in die zweite Hälfte des
19. Jahrhunderts hinein existierten in Deutschland i.a. keine offiziellen
Aufzeichnungen über die Geburten oder Sterbefälle in der Bevölkerung.
Erst 1875 wurden für das gesamte
Deutsche Reich (als Auswirkungen des Kulturkampfes) Standesämter eingeführt
(eine Ausnahme bildet das Rheinland, wo ab 1799, mit dem Einmarsch Napoleons,
Standesämter eingeführt, diese aber ab 1814 nicht "abgeschafft"
wurden).
Ab diesem Jahr ist man verpflichtet,
dem zuständigen Standesamt die Geburts- und Sterbefälle in seiner
Familie mitzuteilen.
Die Standesamtsunterlagen bilden
also für die Zeit ab 1875 (im Rheinland ab 1799) eine offizielle Quelle
für die Geburten und Sterbefälle.
Für die Ahnenforschung sind
diese Standesamtsunterlagen sehr wichtig.
Über die Totenzettel und Familienstammbücher
sind oft schon die Daten, oder zumindest die Namen, der Ahnen bis zu den
Ururgroßeltern bekannt, oft auch die Geburts-, Heirats- und Sterbeorte.
In den Standesamtsurkunden sind auch wichtige Informationen z.B. über den Geburtstag, die Eltern, das Alter eines Gestorbenen oder den letzten Wohnort enthalten. Man kann also auch Informationen über einen Vorfahren erhalten, der mit der Person der Urkunde nicht übereinstimmt.
An die zuständigen Standesämter sollte man sich nun wenden (man sollte beachten, daß im Zuge der Eingemeindungen in den 70er Jahren die Standesämter kleinerer Gemeinden nicht erhalten geblieben sind; die Zuständigkeit liegt dann nun bei den Standesämtern der größeren Städte, an die man sich wenden sollte).
Damit nicht unnötige Bearbeitungs-
und Suchgebühren entstehen, sollte man dem Standesbeamten soviel bekannte
Daten und Namen wie möglich mitteilen und nur eine unbeglaubigte (!!!)
Kopie der Standesamtsurkunde anfordern.
Laut Gesetz dürfen eigentlich
keine unbeglaubigten Kopien ausgestellt werden.
Diese Kosten für das Ausstellen
einer beglaubigten Kopie liegen bei 12,-- DM pro Kopie; eine Einsichtnahme
in eine Urkunde kostet 7,-- DM.
Allerdings wird diese Regel oft
auch frei ausgelegt : teilweise wird eine geringere Gebühr genommen,
teilweise werden nur Bearbeitungsgebühren fällig, oft ist die
Ausstellung der Kopien auch kostenlos; dies ist aber von Standesamt zu
Standesamt unterschiedlich!
Um nicht von hohen Gebühren überrascht zu werden, ist es ratsam, das Standesamt zunächst um eine Aufstellung der Kosten für die Kopien zu bitten, v.a. wenn man sich mehrere Urkunden ausstellen lassen möchte.
Mit diesem gewonnenen Wissen müßten
eigentlich die Namen und wichtigsten Daten der Ahnen bis ca. zur dritten
oder vierten Generation vollständig sein.
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Die mit Abstand wichtigste Quellen des Ahnenforschers sind die Kirchenbücher der katholischen und evangelischen Kirche.
Damit sind die Bücher gemeint, in denen die Pfarrer zunächst die Taufen und Heiraten in ihrer Pfarrei eintrugen, später kamen auch noch Aufzeichnungen über Begräbnisse, Firmungen, Erstkommunionen oder Erstbeichten dazu.
Die ersten Kirchenbücher gab
es schon ab dem 13./14. Jahrhundert in Frankreich, evangelische Kirchenbücher
wurden ab dem 16. Jahrhundert eingeführt, die Führung von Tauf-
und Heiratsbüchern für die katholischen Pfarreien wurden ab 1563
(Trienter Konzil) Pflicht.
Die Umsetzung dieses Beschlusses
dauerte aber, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, noch bis zu 100
Jahre.
Durch die Kirchenbücher sind Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle zumindest bis ins 17. Jahrhundert vorhanden.
Allerdings ist der Umfang der Informationen
in jedem Eintrag von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Werden bei den Heiratseinträgen
in den Jahren bis ca. 1800 nur der Heiratstag, die Name der Brautleute
und die Trauzeugen genannt, so werden später auch noch das Alter oder
der Geburtstag, der Geburtsort und die Namen der Eltern genannt.
Je weiter man also in der Zeit zurückschreitet,
wird es also immer schwieriger, Personen richtig zuzuordnen.
Eine weitere Schwierigkeit liegt
natürlich, v.a. in den ältesten Kirchenbüchern, in der Schrift,
mit der die Pfarrer die verschiedenen Eintragungen in die Kirchenbücher
machten.
Bei den "jüngeren" Eintragungen
wird man sich noch mit der altdeutschen Sütterlin-Schrift auseineinderzusetzen
haben.
Hat man sich jedoch erst einmal
etwas in die Schrift und Sprache eingearbeitet, sollte einem die Entzifferung
der Worte nach einiger Zeit nicht mehr schwerfallen.
Auch anderen Schriften wird man
nach einiger Gewöhnungszeit später lesen können.
Die älteren Kirchenbücher
der einzelnen Pfarreien befinden sich i.a. im Archiv des zugehörigen
Bistums der Pfarrei.
Die Kirchenbücher, die ab ca.
1875 (mit der Einführung der Standesämter) beginnen, befinden
sich meistens noch im Pfarramt.
Daher ist es zunächst ratsam, sich über den Bestand der Kirchenbücher im zuständigen Bistumsarchiv und Pfarramt zu informieren.
Sollten die alten Kirchenbücher
der Pfarrei zum Bestand des Bistumsarchivs gehören, ist ein Besuch
in diesem sicher von großem Nutzen. Oft kann man die Kirchenbücher
als Originale, Reproduktionen, Mikrofiche oder Mikrofilm einsehen. Sollte
ein Besuch diese Archivs nicht möglich sein, ist i.a. von hohen Bearbeitungs-
und Suchgebühren auszugehen.
Bei der Suche nach jüngeren
Daten sollte man das zuständige Pfarramt anschreiben.
Oft wird man aber gebeten, bei einem
Besuch selbst in den Kirchenbüchern nach den Daten zu suchen, was
man auf jeden Fall in Anspruch nehmen sollte, da die jüngeren Kirchenbücher
eine gute Ergänzung zu den Urkunden des Standesamtes bieten.
4. Mormonen
5. Staatsarchiv
6. Genealogievereine
7. sonstige Quellen
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Wichtige
Adressen/Bücher für die Suche nach Vorfahren aus dem Münsterland
oder Rheinland:
Bistumsarchiv Münster,
Georgskommende 19, 48143 Münster, Tel.: 0251/495518
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 8.30
- 13 (geschlossen: Sommerferien NRW , 23.12-2.1.)
Dies ist mit Abstand das wichtigste
Archiv für die Ahnenforschung im Münsterland.
Hier sind nahezu alle alten katholischen
Kirchenbücher des gesamten Münsterlandes gelagert.
Bestellungen stündlich ab 9.00
Uhr (bis 12.00 Uhr, freitags bis 11.00 Uhr), jeweils höchstens drei
Kirchenbücher.
Personenstandsarchiv Rheinland,
Schloßstraße 12, 50321 Brühl, Tel.: 02232/42948
Hier lagern viele Kirchenbücher
des Rheinlandes
Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv
Münster, Bohlweg 2, 48147 Münster, Tel.: 0251/48850
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 8.30-17.30
Hier lagern viele Unterlagen über
die herrschaftlichen Grundherren und Steuerlisten des Münsterlandes.
Ausgabe stündlich ab 8.30 Uhr
(bis 14.30 Uhr) von höchstens fünf Akten.
Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv
Detmold, Willi-Hofmann-Straße 2, 32756 Detmold, Tel.: 05231/7660
Öffnungszeiten: Mo 8-20 , Di-Do
8-17.30, Fr 8-15.30
Hier lagern Zweitschriften vieler
Kirchenbücher und Standesamtsurkunden des Münsterlandes
Wolfgang Ribbe, Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung, Neustadt an der Aisch, 1990.
Das vielleicht wichtigste Buch für den Familienforscher, wenn er in ganz Deutschland forscht.
Ein Blick in dieses Werk lohnt sich auf jeden Fall.
Standorte: Universitätsbibliothek Münster, Stadtbücherei Münster.
Bernhard Feldmann: Die Höfe
des Münsterlandes und ihre grundherrlichen Verhältnisse (aus
der Reihe: Beiträge zur westfälischen Familienforschung, Band
52), Münster, 1995.
Hier findet man eine Aufstellung
der Bauernhöfe des Hochstifs Münster (mit dem Ämtern Ahaus,
Bocholt, Dülmen, Horstmar/Grafschaft Steinfurt, Rheine-Bevergern,
Sassenberg, Stromberg, Werne, Wolbeck.
Diese Übersicht ist aus alten
Steuerlisten übernommen und enthält eigentlich alle Namen der
Bauernhöfe bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Standorte: Universitätsbibliothek Münster, Stadtbücherei Münster.
Wilhelm Kohl: Steuerlisten des
Fürstbistums Münster (aus der Reihe: Beiträge zur westfälischen
Familienforschung, Band 15), Münster, 1957.
Dieses Buch bietet eine kurze Übersicht
über die Steuerlisten des Hochstifts Münster (ungefähr das
heutige Münsterland) und des Niederstifts Münster (mit den Ämtern
Cloppenburg, Delmenhorst, Meppen, Vechta, Wildeshausen), die im Staatsarchiv
Münster (als Mikrofiche) einzusehen sind.
Standorte: Universitätsbibliothek Münster, Stadtbücherei Münster.
Joachim Hartig: Die Register der
Willkommschatzung von 1498 und 1499 im Fürstbistum Münster,
Münster, 1976.
Zur "Begrüßung" des neuen
Bischofs Conrads II. von Münster wurden in den Jahren 1498 und 1499
zusätzliche Steuen erhoben, die sogenannte Willkommschatzung. Diese
Listen sind die ältesten, die für nahezu das gesamte Fürstbistum
Münster erhalten sind. Die Originale lagern im Staatsarchiv Münster.
In diesem Buch sind aber alle Listen aufgeführt.
Standort: Universitätsbiblithek Münster.
Mitgliederverzeichnis der westfälischen
Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung, verschiedene
Jahrgänge.
Hier erfährt man mit etwas
Glück, ob von anderen Ahnenforschern schon Linien erforscht wurden,
die einen selbst auch interessieren; hierbei helfen ein umfangreichen Orts-
und Nachnamenverzeichnis.
Standort: Universitätsbibliothek Münster.
J.H.M. Putman: De kerkeboeken
van het Bisdom Münster (Die Kirchenbücher des Bistums Münster),
Bussum 1974.
Leider in Niederländisch geschrieben,
bietet dieses vierzehnseitige Buch jedoch die bisher beste Übersicht,
in welchem Jahr die Kirchenbücher in den einzelnen Pfarreien des Münsterlandes
begonnen wurden.
Standort: Universitätsbibliothek Münster.
Übersicht über die Kirchenbücher
des Personenstandsarchivs Brühl, in:
a) Genealogie, Band 10 ( 1970/ 1971
) , S. 236-250 , 270-277
b) Genealogie, 1973, S 478/ 479
c) Mitteilungen der westdeutschen
Gesellschaft für Familienkunde, Band 26 (1973), S.93
d) Mitteilungen der westdeutschen
Gesellschaft für Familienkunde, Band 27 (1975), S.80
Standorte : Universitätsbibliothek Münster.
Helmut Müller : Quellen zur
genealogischen und personengeschichtlichen Forschung Westfalens, Münster,
1978.
Hier findet man noch weitere Quellen
und Berichte rund um die Ahnenforschung.
Standort: Universitätsbibliothek Münster.
Diese Seite stammt von Volker Wilmsen
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